ErwGr. 18

DIR_2023_2668 · zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Die Messung von Asbestfasern in der Luft mittels Analysemethoden auf der Grundlage der Elektronenmikroskopie würde eine erhebliche Verbesserung der Überwachung von Asbest bedeuten, da auf diese Weise dünnere Fasern gezählt werden können. Der Übergang zur Elektronenmikroskopie, oder zu jeder anderen Methode, die gleichwertige oder genauere Ergebnisse liefert, könnte dazu führen, dass wesentlich mehr Fasern festgestellt werden als mit der PCM nachweisbar sind. Die Mitgliedstaaten und die Arbeitgeber werden Zeit brauchen, um mit der Faserzählung mittels Elektronenmikroskopie Erfahrung zu sammeln, verbesserte Präventionsmaßnahmen umzusetzen und neue Expositionsdaten zu erheben, die sich aus der kombinierten Anwendung des Grenzwerts und der auf der Elektronenmikroskopie basierenden Methode ergeben. Diese Erfahrung wird im Hinblick auf die Perspektive einer Prüfung, ob eine weitere Senkung der Grenzwerte möglich ist, wichtig sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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