ErwGr. 21

DIR_2023_2668 · zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Für Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sind besondere Kontroll- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, auch unter Verwendung modernster Technologien, um die Konzentration von Asbestfasern in der Luft durch Maßnahmen wie das Absaugen von Staub an der Quelle sowie Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten so weit wie technisch möglich unter den Grenzwert zu senken. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich, z. B. Staubunterdrückung, Frischluftzufuhr und Verwendung von HEPA-Filtern. Dekontaminationsverfahren für Arbeitnehmer und strengere Anforderungen an entsprechende Unterweisungen sind wichtig, da sie erheblich dazu beitragen, die mit einer solchen Exposition zusammenhängenden Gefahren zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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