ErwGr. 27

DIR_2023_2668 · zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Vor der Durchführung von Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten sollten Unternehmen bei den zuständigen Behörden Genehmigungen einholen, die gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten verlängerbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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