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DIR_2023_2668 · zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Es gibt Arten der Asbestexposition, die nicht auf den aktiven Umgang mit Asbest zurückzuführen sind. Zu diesen Arten zählen die passive Exposition, die Arbeitnehmer betrifft, die entweder in der Nähe von Personen arbeiten, die mit asbesthaltigen Materialien arbeiten, oder in Räumlichkeiten, in denen asbesthaltige Materialien in der Gebäudestruktur zerfallen, und die sogenannte Sekundärexposition, die Personen betrifft, die Asbestfasern ausgesetzt sind, die von beruflich exponierten Personen zumeist über ihre Kleidung oder ihre Haare nach Hause gebracht werden. Sowohl die passive Exposition als auch die Sekundärexposition können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zwar sind alle Formen von Asbest in der Union verboten, doch ist Asbest in manchen Strukturen, insbesondere in Gebäuden, die vor dem Verbot gebaut wurden, nach wie vor vorhanden, was sowohl zu einer berufsbedingten als auch zu einer nicht berufsbedingten Exposition führen kann, wenn asbesthaltige Materialien in dem Gebäude freigesetzt oder beschädigt werden. Daher ist es auch weiterhin ein absolutes Muss, eine Asbestexposition, in welcher Form auch immer, zu vermeiden. In Bezug auf die passive Asbestexposition von Arbeitnehmern schreiben die Richtlinie 89/391/EWG des Rates (7) und die Richtlinie 2009/148/EG vor, dass Arbeitgeber über eine Bewertung aller Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz verfügen müssen, indem mögliche Risiken, einschließlich jener, die aus einer passiven Asbestexposition herrühren, ermittelt und die erforderlichen Präventiv- und Schutzmaßnahmen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern ergriffen werden; dabei ist Risikovermeidung stets die wichtigste zu ergreifende Maßnahme. Im Hinblick auf die Sekundärexposition gegenüber Asbest oder asbesthaltigen Materialien sind die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz ein wichtiges Mittel, um eine derartige Exposition zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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