ErwGr. 6

DIR_2023_2668 · zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Bei Frauen besteht besonders die Gefahr, dass sie mit bestimmten Arten der Asbestexposition, einschließlich einer Sekundärexposition, in Berührung kommen. Die geschlechtsspezifische Aufteilung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz stellt einen Risikofaktor für die Überwachung, Diagnose, Behandlung und Erkennung von asbestbedingten Erkrankungen dar. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass die mit dem Geschlecht zusammenhängenden Unterschiede bei der Asbestexposition und den gesundheitlichen Komplikationen nach dieser Exposition berücksichtigt werden, um durch Exposition verursachte Erkrankungen besser zu erkennen und zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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