ErwGr. 16

DIR_2023_958 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus

Unter anderem aufgrund der durch sie verursachten unverhältnismäßig hohen Umweltbelastung sind keine gewerblichen Überschallflüge mehr erhältlich. Dennoch wird derzeit, was eine mögliche Wiedereinführung der Überschallluftfahrt betrifft, intensiv geforscht. Die positive Korrelation zwischen der Fluggeschwindigkeit und der Höhe der durch den Kraftstoffverbrauch bedingten Emissionen rechtfertigt es, Unterschallflüge anders als Überschallflüge zu behandeln. Daher ist es angezeigt, mögliche künftige Überschallflüge von der gemäß der vorliegenden Richtlinie bereitgestellten Förderung nichtfossiler Kraftstoffe auszunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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