ErwGr. 5

DIR_2024_1069 · über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 11. November 2021 zur Stärkung der Demokratie, der Medienfreiheit und des Medienpluralismus in der Union aufgefordert, eine Kombination aus zwingendem Recht und rechtlich nicht verbindlichen Maßnahmen vorzuschlagen, um gegen die zunehmende Zahl strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung („SLAPP-Klagen“) vorzugehen, die Journalisten, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft in der Union betreffen. Das Parlament hat auf die Notwendigkeit von Gesetzgebungsmaßnahmen in den Bereichen Zivil- und Strafprozessrecht hingewiesen, wie etwa eines Mechanismus zur frühzeitigen Abweisung missbräuchlicher Zivilklagen, des Rechts auf die vollständige Erstattung der dem Beklagten entstandenen Kosten und des Rechts auf Schadenersatz. Die Entschließung vom 11. November 2021 enthielt auch die Forderung nach einer angemessenen Schulung von Richtern und Angehörigen der Rechtsberufe zu SLAPP-Klagen, nach einem speziellen Fonds zur finanziellen Unterstützung der Opfer von SLAPP-Klagen und nach einem öffentlich zugänglichen Register der Gerichtsentscheidungen in SLAPP-Fällen. Darüber hinaus hat das Parlament die Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) mit dem Ziel gefordert, den „Verleumdungsklagen-Tourismus“ („libel tourism“) bzw. das „Forum-Shopping“ zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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