ErwGr. 9

DIR_2024_1069 · über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

Diese Richtlinie enthält keine Begriffsbestimmung für „Journalist“, da es das Ziel ist, jede natürliche oder juristische Person, die sich öffentlich beteiligt, zu schützen. Es sollte jedoch hervorgehoben werden, dass Journalismus von einem breiten Spektrum von Akteuren ausgeübt wird, darunter Reporter, Analysten, Kolumnisten und Blogger sowie andere, die sich in Formen des Selbstverlags in gedruckter Form, im Internet oder anderswo engagieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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