ErwGr. 49

DIR_2024_1203 · über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG

Haben die Täter einen finanziellen Gewinn erzielt, sollte dieser eingezogen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um es zu ermöglichen, dass eingefrorene und eingezogene Erträge und Tatwerkzeuge entsprechend ihrer Art angemessen verwaltet werden. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen in Betracht ziehen, die es ermöglichen, eingezogene Vermögensgegenstände nach Möglichkeit zur Finanzierung der Wiederherstellung der Umwelt, zur Behebung von Schäden oder zum Ausgleich von Umweltschäden im Einklang mit dem nationalen Recht zu verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 49 DIR_2024_1203 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 49 DIR_2024_1203 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.