ErwGr. 33

DIR_2024_1275 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Mitgliedstaaten sollten durch Informationen, geeignete Verwaltungsverfahren oder sonstige in ihren nationalen Gebäuderenovierungsplänen festgelegte Maßnahmen die Installation geeigneter Solarenergieanlagen fördern können, die gemeinsam mit der Renovierung der Gebäudehülle, dem Austausch gebäudetechnischer Systeme oder der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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