ErwGr. 62

DIR_2024_1275 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Finanzierungen alleine werden zur Verwirklichung der benötigten Renovierungen nicht ausreichen. Neben Finanzierungen sind die Einrichtung von zugänglichen und transparenten Beratungsinstrumenten und Hilfsinstrumenten wie etwa zentralen Anlaufstellen, die integrierte Dienstleistungen für energetische Renovierungen bieten, oder Mittlern sowie die Umsetzung anderer Maßnahmen und Initiativen, etwa der in der Initiative „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“ der Kommission genannten, unerlässlich, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und Hindernisse für Renovierungen zu überwinden. Zentrale Anlaufstellen sollten technische Hilfe leisten und für alle an Gebäuderenovierungen beteiligten Akteure leicht zugänglich sein, darunter Hauseigentümer und Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsakteure, wie KMU, einschließlich Kleinstunternehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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