ErwGr. 65

DIR_2024_1275 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind seit 2002 in Gebrauch. Die Verwendung unterschiedlicher Skalen und Formate steht jedoch der Vergleichbarkeit der verschiedenen nationalen Systeme im Weg. Eine bessere Vergleichbarkeit der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz in der gesamten Union erleichtert die Verwendung dieser Ausweise durch Finanzinstitute, wodurch sich die Finanzierung auf Gebäude mit besserer Energieeffizienz und Gebäuderenovierungen ausrichtet. Bei der Taxonomie der EU bildet die Verwendung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz die Grundlage und tritt noch deutlicher hervor, dass ihre Vergleichbarkeit verbessert werden muss. Die Einführung einer gemeinsamen Skala von Energieeffizienzklassen und einer gemeinsamen Vorlage sollte eine ausreichende Vergleichbarkeit der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz in der gesamten Union gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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