Art. 1 – Gegenstand

DIR_2024_1346 · zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

Mit dieser Richtlinie werden Normen für die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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