ErwGr. 3

DIR_2024_1346 · zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

Durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) werden ein System zur Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats, gemeinsame Normen für die Asylverfahren, die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile und die Aufnahmeverfahren sowie die Rechte von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz festgelegt. Trotz der Fortschritte beim Aufbau des GEAS bestehen nach wie vor beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die angewandten Verfahren, die den Antragstellern im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile, die Anerkennungsquoten und die Art des Schutzes für Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz. Diese Unterschiede tragen maßgeblich zu Sekundärmigration bei und untergraben das Ziel, sicherzustellen, dass alle Antragsteller gleichbehandelt werden, unabhängig davon, wo in der Union sie internationalen Schutz beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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