DIR_2024_1346 · zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen
In ihrer Mitteilung „Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa“ vom 6. April 2016 betont die Kommission, dass es einer Konsolidierung und weiteren Harmonisierung des GEAS bedarf. Außerdem nennt sie vorrangige Bereiche, in denen das GEAS strukturell verbessert werden sollte, und zwar die Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats, die Stärkung des Eurodac-Systems, die Herstellung größerer Konvergenz im Asylsystem der Union, die Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der Union und ein durch die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingeführtes erweitertes Mandat für die Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Asylagentur“). Mit dieser Mitteilung wird den Forderungen des Europäischen Rates vom 18./19. Februar 2016 und vom 17./18. März 2016 nachgekommen, dass Fortschritte bei der Reform des bestehenden Rahmens der Union erzielt werden müssen, um eine humane, faire und wirksame Asylpolitik zu gewährleisten. Außerdem wird in dieser Mitteilung eine künftige Vorgehensweise im Einklang mit dem ganzheitlichen Migrationskonzept vorgeschlagen, das in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zur Lage im Mittelmeerraum und zur Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration dargelegt wird.
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