ErwGr. 63

DIR_2024_1346 · zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

Die Mitgliedstaaten können auch andere Sanktionen verhängen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen gemäß den Vorschriften des Unterbringungszentrums, sofern diese Sanktionen nicht gegen diese Richtlinie verstoßen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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