ErwGr. 57

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Spezialisierte Unterstützungsdienste sollten den Opfern aller Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsheirat, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation, sexueller Belästigung und verschiedener Formen von Cybergewalt, Unterstützung bieten. Opfern sollten spezialisierte Unterstützungsdienste angeboten werden, unabhängig davon, ob sie förmlich Anzeige erstattet haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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