ErwGr. 13

DIR_2024_1619 · zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken

Die Bestimmungen über den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut müssen auf die Bestimmungen über den Erwerb einer wesentlichen Beteiligung durch ein Institut abgestimmt werden, da für ein und dasselbe Geschäft unter Umständen beide Beurteilungen vorgenommen werden müssen. Ohne eine angemessene Angleichung könnten diese Bestimmungen zu Unstimmigkeiten bei der Beurteilung durch die zuständigen Behörden und letztlich bei den von ihnen getroffenen Entscheidungen führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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