ErwGr. 21

DIR_2024_1640 · über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849

Die FATF hat Standards für Länder und Gebiete entwickelt, um die Risiken einer etwaigen Nichtumsetzung oder Umgehung der gezielten finanziellen Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten und um Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Diese von der FATF eingeführten neuen Standards ersetzen oder untergraben nicht die bestehenden strengen Anforderungen, die die Länder zur Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen nach Maßgabe einschlägiger Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Finanzierung verpflichtet. Diese bestehenden Verpflichtungen, die auf Unionsebene durch die Beschlüsse 2010/413/GASP (11) und (GASP) 2016/849 (12) des Rates sowie die Verordnungen (EU) Nr. 267/2012 (13) und (EU) 2017/1509 (14) des Rates umgesetzt wurden, bleiben für alle natürlichen und juristischen Personen in der Union verbindlich. Angesichts der spezifischen Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen, denen die Union ausgesetzt ist, ist es angezeigt, die Risikobewertung auf alle gezielten finanziellen Sanktionen auszuweiten, die auf Unionsebene erlassen werden. Die Risikosensibilität der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bezug auf gezielte finanzielle Sanktionen hebt nicht die regelbasierte Verpflichtung auf, die allen natürlichen oderjuristischen Personen in der Union obliegt, Gelder oder andere Vermögenswerte einzufrieren und benannten Personen oder Einrichtungen nicht zur Verfügung zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 21 DIR_2024_1640 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 21 DIR_2024_1640 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.