ErwGr. 81

DIR_2024_1640 · über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849

Bei der Bewegung illegaler Gelder werden Grenzen überschritten und können verschiedene Mitgliedstaaten betroffen sein. Grenzüberschreitende Fälle, die mehrere Gerichtsbarkeiten betreffen, werden immer häufiger und nehmen an Bedeutung zu, was unter anderem auf die grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Verpflichteten zurückzuführen ist. Um in Fällen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, wirksam reagieren zu können, sollten die zentralen Meldestellen in der Lage sein, über den einfachen Informationsaustausch zur Aufdeckung und Analyse verdächtiger Transaktionen und Tätigkeiten hinaus auch die Analysetätigkeit selbst gemeinsam durchzuführen. Die zentralen Meldestellen haben einige wichtige Probleme signalisiert, die ihre Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer Analysen einschränken oder nur unter bestimmten Bedingungen zulassen. Eine gemeinsame Analyse verdächtiger Transaktionen und Tätigkeiten wird es den zentralen Meldestellen ermöglichen, potenzielle Synergien zu nutzen, Informationen aus verschiedenen Quellen zu nutzen und sich ein vollständiges Bild von anormalen Tätigkeiten zu machen, und wird die Analyse insgesamt bereichern. Die zentralen Meldestellen sollten in der Lage sein, gemeinsame Analysen verdächtiger Transaktionen und Tätigkeiten durchzuführen und mit Unterstützung der AMLA für spezifische Zwecke und für einen begrenzten Zeitraum Teams für gemeinsame Analysen einzurichten und daran teilzunehmen. Die AMLA sollte das FIU.net-System verwenden, so dass sie Informationen versenden, empfangen und abgleichen und zentrale Meldestellen im Rahmen der gemeinsamen Analyse grenzüberschreitender Fälle operativ unterstützen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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