ErwGr. 11

DIR_2024_1712 · zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Auch wenn keine Verpflichtung besteht, das Strafmaß zu verschärfen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Richter und Gerichte bei der Verurteilung von Tätern erschwerenden Umständen im Sinne dieser Richtlinie Rechnung tragen können. Es liegt im Ermessen des Richters oder des Gerichts, darüber zu entscheiden, ob unter Berücksichtigung aller Fakten des betreffenden Falls aufgrund von speziellen erschwerenden Umständen das Strafmaß zu verschärfen ist. Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, erschwerende Umstände vorzusehen, wenn das nationale Recht vorsieht, dass die Verbreitung mittels Informations- und Kommunikationstechnologien von Bildern oder Videos oder von ähnlichem Material sexueller Natur, auf dem das Opfer dargestellt ist, als eigene Straftat definiert ist, und daher nach nationalem Recht strenger bestraft werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 DIR_2024_1712 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 DIR_2024_1712 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.