ErwGr. 1

DIR_2024_1785 · zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien

Die Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ stellt die europäische Strategie zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050 dar, in deren Rahmen die Verwendung, Wiederverwendung und das Management von Ressourcen optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert werden sowie gleichzeitig dem Bedarf an Maßnahmen, die tiefgreifende Veränderungen bewirken, und der Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit und des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen Rechnung getragen wird. Ferner geht es darum, dafür zu sorgen, dass dieser Übergang gerecht und inklusiv ist und dabei niemand zurückgelassen wird. Die Union hat sich auch zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris (4) und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie zur Beteiligung an der Weltgesundheitsorganisation verpflichtet. In der Chemikalienstrategie der Union für Nachhaltigkeit vom Oktober 2020 und in dem im Mai 2021 angenommenen Null-Schadstoff-Aktionsplan wird speziell auf die im europäischen Grünen Deal thematisierten Aspekte der Umweltverschmutzung eingegangen. Parallel dazu wird in der neuen Industriestrategie für Europa die potenzielle Rolle zukunftsweisender Technologien stärker hervorgehoben. Weitere besonders relevante Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) sind das Europäische Klimagesetz (6), das Paket „Fit für 55“, die Methanstrategie und der „Global Methane Pledge“ von Glasgow, die Strategie für die Anpassung an den Klimawandel, die Biodiversitätsstrategie, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Bodenstrategie und die Initiative für nachhaltige Produkte. Darüber hinaus wird in der im Rahmen der EU-Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 vorgelegten Mitteilung REPowerEU ein gemeinsames europäisches Vorgehen vorgeschlagen, um die Diversifizierung der Energielieferungen zu unterstützen, den Übergang zu Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen und die Energieeffizienz zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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