DIR_2024_1785 · zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien
Der mineralgewinnenden Industrie der Union kommt bei der Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals sowie der Industriestrategie der Union und jeder Aktualisierung dieser Strategie eine Schlüsselrolle zu. Metalle sind von entscheidender Bedeutung für den digitalen und grünen Wandel, den Wandel im Energie- und Rohstoffsektor sowie den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und um die wirtschaftliche Resilienz und Autonomie der Union zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen in der Union insbesondere angesichts der weltweit wachsenden Nachfrage, der Anfälligkeit der Lieferketten und der geopolitischen Spannungen nachhaltige Kapazitäten und ein nachhaltiges Angebot ausgebaut werden. Dies erfordert wirksame, maßgeschneiderte und harmonisierte Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die besten verfügbaren Techniken festgelegt und eingesetzt und so die effizientesten Verfahren angewandt und die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt möglichst gering gehalten werden. Die Governance-Mechanismen der Richtlinie 2010/75/EU, die eine enge Einbindung von Experten aus der Industrie bei der Entwicklung einvernehmlicher und maßgeschneiderter Umweltanforderungen vorsehen, werden das nachhaltige Wachstum dieser Tätigkeiten in der Union unterstützen. Die Entwicklung und Verfügbarkeit gemeinsam vereinbarter Standards wird gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union schaffen und zugleich für ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sorgen. Daher empfiehlt es sich, diese Tätigkeiten unbeschadet der Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU aufzunehmen. Die Industrieemissionsrichtlinie wird die Industrie der Union bei der Entwicklung von Projekten unterstützen und eine nachhaltige und einvernehmliche Ausweitung der Bergbautätigkeiten in der Union im Einklang mit den in der Verordnung zu kritischen Rohstoffen vorgesehenen Richtwerten für 2030 erleichtern. Die Industrieemissionsrichtlinie wird dazu beitragen, dass die Ziele für das gestraffte Genehmigungsverfahren gemäß der Verordnung zu kritischen Rohstoffen erreicht werden, indem sie die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, Betriebsgenehmigungsauflagen festzulegen und Genehmigungen rasch zu erteilen.
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