ErwGr. 19

DIR_2024_1785 · zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien

Im Falle einer Verschmutzung, die sich auf die Trinkwasserressourcen, einschließlich grenzüberschreitender Ressourcen, oder auf die Abwasserinfrastruktur auswirkt, sollte die zuständige Behörde die betroffenen Betreiber von Trinkwasser- und Abwasseranlagen über die Maßnahmen unterrichten, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass durch diese Verschmutzung Schäden für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt entstehen, oder um diese Schäden zu beheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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