ErwGr. 20

DIR_2024_1785 · zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien

Eine Schlussfolgerung der Evaluierung der Richtlinie 2010/75/EU war, dass eine Stärkung der Verbindungen zwischen jener Richtlinie und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) erforderlich ist, um den Risiken der Verwendung von Chemikalien in Anlagen, die unter die Richtlinie 2010/75/EU fallen, besser entgegenzuwirken. Um Synergieeffekte zwischen der Arbeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Chemikalien und der Erstellung von BVT-Merkblättern gemäß der Richtlinie 2010/75/EU zu erzielen, sollte der ECHA eine offizielle Rolle bei der Ausarbeitung der BVT-Merkblätter übertragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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