ErwGr. 50

DIR_2024_1785 · zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien

Um die effektive Durchführung und Durchsetzung der in der Richtlinie 2010/75/EU festgelegten Verpflichtungen sicherzustellen, ist es notwendig, den Mindestumfang wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen festzulegen. Unterschiede in den Sanktionsregelungen, die Tatsache, dass verhängte Sanktionen in vielen Fällen als zu niedrig erachtet werden, um eine wirklich abschreckende Wirkung bezüglich rechtswidriger Verhaltensweisen zu erzielen, sowie die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten untergraben die Bemühungen um unionsweit gleiche Ausgangsbedingungen im Bereich der Industrieemissionen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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