ErwGr. 53

DIR_2024_1785 · zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien

Daher sollte der Anspruch auf Ersatz für Schäden, die von Einzelpersonen erlitten werden, in der Richtlinie 2010/75/EU geregelt werden und sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen ihre Rechte im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden, die durch Verstöße gegen die Richtlinie 2010/75/EU verursacht wurden, verteidigen können, und somit eine effizientere Durchsetzung der Richtlinie gewährleistet wird. Verfahren im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen sollten auf eine Weise ausgestaltet sein und angewendet werden, die die Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz nicht unmöglich oder übermäßig schwierig macht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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