ErwGr. 40

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Kürzere Wechselfristen dürften es den Kunden erleichtern, sich nach besseren Energieangeboten umzusehen und den Versorger zu wechseln. Mit der zunehmenden Verbreitung der Informationstechnologie sollte es bis zum Jahr 2026 im Normalfall möglich sein, den technischen Wechselvorgang zur Registrierung eines neuen Versorgers an der Messstelle beim Marktbetreiber werktags binnen 24 Stunden abzuschließen. Die Gewährleistung, dass der technische Wechselvorgang spätestens bis 2026 binnen 24 Stunden stattfinden kann, würde die Wechselfristen verkürzen und dazu beitragen, die Einbeziehung der Verbraucher und den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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