ErwGr. 41

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Eine Wechselfrist für Erdgas- und Wasserstoffmärkte von 24 Stunden würde widerspiegeln, was bereits im Strommarkt gilt, der ähnliche Back-End-Funktionen und Anforderungen an IT-Datenbanken umfasst. Die Harmonisierung der Wechselfristen in den Sektoren würde allen Verbrauchern zugutekommen, insbesondere Verbrauchern, die einen kombinierten Strom- und Gasvertrag geschlossen haben. Kürzere Wechselfristen für Verbraucher sollten sich nicht auf die Ausgleichsverpflichtungen der Anbieter auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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