ErwGr. 9

DIR_2024_2810 · über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen

Während eine Zulassung zum Handel an geregelten Märkten für größere und reifere Gesellschaften angemessener ist, sind MTFs im Allgemeinen besser für KMU geeignet. Außerdem wurden KMU-Wachstumsmärkte, eine Unterform der MTFs, speziell als Handelsplätze für KMU konzipiert, mit rechtlichen Anforderungen, die den Besonderheiten von KMU Rechnung tragen. Gleichwohl sind nicht alle Gesellschaften, deren Papiere in MTFs notiert sind, KMU. Nach der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) muss es sich für die Registrierung eines MTFs als KMU-Wachstumsmarkt bei mindestens 50 % der Emittenten, deren Finanzinstrumente zum Handel an jenem MTF zugelassen sind, um KMU handeln. Aufgrund der generell höheren Liquidität der Papiere von Gesellschaften, die keine KMU sind, eröffnet sich für die MTFs durch deren Zulassung die Möglichkeit, höhere Handelsgebühren einzunehmen und so ihr Geschäftsmodell rentabel zu halten. Um Klarheit für die Anleger zu gewährleisten, unterliegen zurzeit jedoch alle Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten unabhängig von ihrer Größe denselben Regeln. Gleiches gilt für alle Emittenten in anderen MTFs. Es ist daher angebracht, dass die Einführung des Rechts, für die Zwecke der Beantragung der Zulassung zum Handel Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien einzuführen oder diese zu ändern, für alle in Anhang II der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) genannten Kategorien von Gesellschaften gilt, soweit letztere nach nationalem Recht Aktien ausgeben und die Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem MTF beantragen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.11.2024

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