Art. 1 – Anwendungsbereich

DIR_2024_2823 · über den rechtlichen Schutz von Designs

(1)Diese Richtlinie gilt für: a) die bei den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten eingetragenen Designs; b) die beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum eingetragenen Designs; c) die mit Wirkung für einen Mitgliedstaat international eingetragenen Designs; d) die Anmeldungen der unter den Buchstaben a, b und c genannten Designs.
(2)Im Sinne dieser Richtlinie schließt die Eintragung eines Designs auch die an die Hinterlegung anschließende Bekanntmachung eines Designs durch ein Amt für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedstaats ein, in dem diese Bekanntmachung die Entstehung eines Designrechts begründet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 DIR_2024_2823 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 DIR_2024_2823 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.