Art. 37 – Aufhebung

DIR_2024_2823 · über den rechtlichen Schutz von Designs

Die Richtlinie 98/71/EG wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang I genannten Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mit Wirkung vom 9. Dezember 2027 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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