Art. 38 – Inkrafttreten

DIR_2024_2823 · über den rechtlichen Schutz von Designs

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Artikel 4, 5, 7, 8, 9, 20 und 22 gelten ab dem 9. Dezember 2027.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 38 DIR_2024_2823 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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