ErwGr. 3

DIR_2024_2823 · über den rechtlichen Schutz von Designs

Der Designschutz gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten existiert neben dem auf Unionsebene bestehenden Designschutz der Europäischen Union (im Folgenden „Unionsdesign“), der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates (4) einheitlich und unionsweit gültig ist. Die Koexistenz und Ausgewogenheit der Designschutzsysteme auf Unions- und nationaler Ebene ist fester Bestandteil der Strategie, die die Union im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums verfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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