ErwGr. 6

DIR_2024_2823 · über den rechtlichen Schutz von Designs

Auf der Grundlage der endgültigen Ergebnisse der Bewertung kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 25. November 2020 mit dem Titel „Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen — Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ an, dass sie im Anschluss an die erfolgreiche Reform des Markenrechts der Union die Rechtsvorschriften der Union zum Designschutz im Hinblick darauf, das System zu vereinfachen und es besser zugänglich und effizienter zu machen sowie den Regelungsrahmen angesichts der Entwicklungen bei neuen Technologien auf dem Mark zu aktualisieren, überarbeiten werde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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