ErwGr. 9

DIR_2024_2823 · über den rechtlichen Schutz von Designs

Um einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten und gegebenenfalls die Begründung, die Verwaltung und den Schutz von Designs in der Union zum Nutzen des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, zu erleichtern und gleichzeitig den Interessen der Verbraucher gebührend Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, die mit der Richtlinie 98/71/EG erreichte Angleichung der Rechtsvorschriften auf andere Aspekte des materiellen Rechts zu Designs auszuweiten, das für Designs, die durch Eintragung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 geschützt sind, gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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