ErwGr. 14

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Zwar sehen die bestehenden Rechtsakte der Union bestimmte allgemeine Schutzbestimmungen vor, doch erfordern die Herausforderungen der Plattformarbeit einige weitere spezifische Maßnahmen. Um für die Entwicklung der Plattformarbeit einen angemessenen und nachhaltigen Rahmen zu setzen, muss die Union zur Bewältigung der Herausforderungen Mindestrechte für Plattformbeschäftigte, und Vorschriften zur Verbesserung des Schutzes der personenbezogenen Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten, festlegen. Es sollten Maßnahmen eingeführt werden, die die Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die in der Union Plattformarbeit leisten, erleichtern, und die Transparenz bei der Plattformarbeit, auch in grenzüberschreitenden Situationen, sollte verbessert werden. Zudem sollten Personen, die Plattformarbeit leisten, Rechte zuerkannt werden, durch die Transparenz, Fairness, Aufsicht durch Menschen, Sicherheit und Rechenschaftspflicht gefördert werden sollen. Dies sollte auch zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei algorithmischem Management, einschließlich der Durchführung von Tarifverhandlungen, geschehen. Dies sollte im Hinblick darauf erfolgen, mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten, und dem Ziel dienen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für digitale Arbeitsplattformen und Offline-Dienstleistungsanbieter zu schaffen und das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der Union zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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