DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Steuerung und Kontrolle können im Einzelfall unterschiedliche Formen annehmen, denn das Modell der Plattformwirtschaft entwickelt sich ständig weiter. So könnte die digitale Arbeitsplattform beispielsweise nicht nur auf direktem Weg, sondern auch durch die Anwendung von Sanktionen oder andere Formen der Benachteiligung oder des Drucks Steuerung und Kontrolle ausüben. Im Zusammenhang mit Plattformarbeit ist es für Personen, die Plattformarbeit leisten, häufig schwierig, angemessenen Zugang zu den Instrumenten und Informationen zu erhalten, die benötigt werden, um vor einer zuständigen Behörde die tatsächliche Art ihres Vertragsverhältnisses und die daraus abgeleiteten Rechte geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Umgang mit Personen, die Plattformarbeit leisten, über automatisierte Beobachtungssysteme und automatisierte Entscheidungssysteme durch einen Mangel an Transparenz seitens der digitalen Arbeitsplattform gekennzeichnet. Diese Merkmale der Plattformarbeit verfestigen das Phänomen der Falscheinstufung als Scheinselbstständigkeit und behindern somit die Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten und den Zugang zu menschenwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte. Die Mitgliedstaaten sollten daher Maßnahmen festlegen, die für Personen, die Plattformarbeit leisten, das Verfahren zur Bestimmung ihres korrekten Beschäftigungsstatus wirksam erleichtern. In diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses zugunsten der Personen, die Plattformarbeit leisten, ein wirksames Instrument, das erheblich zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten beiträgt. Daher sollte eine gesetzliche Vermutung dafür gelten, dass es sich bei einem solchen Vertragsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis im Sinne der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften, Kollektiv- bzw. Tarifverträge oder Gepflogenheiten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs handelt, wenn Tatsachen auf eine Steuerung und Kontrolle hindeuten.
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