DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Das Verhältnis zwischen einer Plattformarbeit leistenden Person und einer digitalen Arbeitsplattform erfüllt möglicherweise nicht die Voraussetzungen, um als Arbeitsverhältnis im Sinne der Rechtsvorschriften, Kollektiv- bzw. Tarifverträge oder Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs eingestuft zu werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die gesetzliche Vermutung widerlegt werden kann, indem auf der Grundlage dieser Begriffsbestimmung nachgewiesen wird, dass es sich in dem betreffenden Fall nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Digitale Arbeitsplattformen haben einen vollständigen Überblick über alle Sachverhaltselemente, die die Rechtsnatur der Beziehung bestimmen, insbesondere über die Algorithmen, über die sie ihre Tätigkeiten verwalten. Digitale Arbeitsplattformen sollten daher die Beweislast tragen, wenn sie geltend machen, dass es sich bei dem fraglichen Vertragsverhältnis nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Eine erfolgreiche Widerlegung der gesetzlichen Vermutung in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren sollte der Anwendung der Vermutung in späteren Gerichts- oder Berufungsverfahren nach dem nationalen Verfahrensrecht nicht entgegenstehen.
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