ErwGr. 58

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Informationen über Personen, die Plattformarbeit leisten, insbesondere die Anzahl dieser Personen, Informationen über ihren Vertrags- oder Beschäftigungsstatus und die allgemeinen Bedingungen für diese Vertragsverhältnisse sind von wesentlicher Bedeutung, um die zuständigen Behörden bei der Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Plattformarbeit leistenden Personen und der Gewährleistung der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen sowie die Vertreter von Personen die Plattformarbeit leisten bei der Wahrnehmung ihrer Vertretungsfunktionen zu unterstützen. Die Behörden und Vertreter sollten auch das Recht haben, die digitalen Arbeitsplattformen um zusätzliche Klarstellungen und Einzelheiten betreffend die bereitgestellten Informationen zu ersuchen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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