ErwGr. 60

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Es wurde ein umfangreiches System an Vorschriften zur Durchsetzung des sozialen Besitzstands in der Union entwickelt, die zum Teil auf diese Richtlinie angewandt werden sollten, damit sichergestellt ist, dass Personen, die Plattformarbeit leisten, Zugang zu zeitnaher, wirksamer und unparteiischer Streitbeilegung und einen Zugang zu Rechtsbehelfen haben, einschließlich auf eine angemessene Entschädigung für entstandenen Schaden. Insbesondere sollten Personen, die Plattformarbeit leisten, angesichts des grundlegenden Anspruchs auf wirksamen Rechtsschutz auch nach dem Ende des Arbeits- oder sonstigen Vertragsverhältnisses, in dessen Verlauf es zu einem vermuteten Verstoß gegen die in dieser Richtlinie verankerten Rechte gekommen ist, in den Genuss dieses Schutzes kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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