ErwGr. 63

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

In Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren betreffend die Rechte und Pflichten nach der vorliegenden Richtlinie könnten sich die Informationen zur Arbeitsorganisation, die eine Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus möglich machen, und insbesondere betreffend die Frage, ob die digitale Arbeitsplattform bestimmte Aspekte der Arbeitsleistung steuert oder kontrolliert, sowie andere Informationen zum Einsatz automatisierter Beobachtungssystems und automatisierter Entscheidungssysteme möglicherweise im Besitz der digitalen Arbeitsplattform befinden und für die Personen, die Plattformarbeit leisten, und die zuständigen Behörden nicht leicht zugänglich sein. Nationale Gerichte oder zuständige Behörden sollten daher in der Lage sein anzuordnen, dass die digitale Arbeitsplattform alle relevanten Beweismittel offenlegt, die sich in ihrer Verfügungsgewalt befinden, einschließlich vertraulicher Informationen, die wirksamen Maßnahmen zu deren Schutz unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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