Anhang I – FORMAT DES EUROPÄISCHEN BEHINDERTENAUSWEISES

DIR_2024_2841 · zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen

Text auf der VORDERSEITE: „European Disability Card“ in englischer Sprache sowie in einer oder mehreren Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats.
RÜCKSEITE: Vom ausstellenden Mitgliedstaat festzulegende Informationen in einer oder mehreren Amtssprachen dieses Mitgliedstaats.
1.Die Größe des Ausweises entspricht dem Format ID-1 nach ISO/IEC 7810.
2.Der Ausweis verfügt über Folgendes: — Lichtbild des Ausweisinhabers, — Vor- und Nachname des Ausweisinhabers, — Geburtsdatum des Ausweisinhabers, — Seriennummer oder Dokumentennummer des Ausweises.
3.Der Ausweis ist dunkelblau und hellblau, entsprechend der Abbildung in diesem Anhang und gemäß den folgenden Referenzen: — dunkelblau: CMYK 100, 90, 10, 0 RGB 0, 68, 148, — hellblau: CMYK 94, 63, 7, 1 RGB 0, 110, 183.
4.Auf dem Ausweis sind sein Ausstellungsdatum und sein Ablaufdatum angegeben.
5.Der Ausweis enthält einen Ländercode umrandet von dem Kreis von 12 Sternen, der die Union symbolisiert.
6.Die verwendete Schriftart ist Arial Regular oder, wenn dies nicht möglich ist, eine serifenlose Schriftart. Zwischen den im Vordergrund und im Hintergrund verwendeten Farben besteht ausreichend Kontrast.
7.Die Worte „Europäischer Behindertenausweis“ werden in englischer Sprache und in einer oder mehreren Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats in der Schriftart Arial Regular sowie in Braille unter Verwendung der Abmessungen des Marburger Codes angezeigt.
8.Der optionale Buchstabe „A“ (in Schrift und in Braille) darf hinzugefügt werden, wenn der Ausweis die Person mit Behinderungen zur Begleitung durch eine oder mehrere persönliche Assistenzkräfte, durch andere Begleit- oder Unterstützungspersonen, die nach dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten in dieser Funktion anerkannt sind, oder durch Assistenztiere berechtigt. Der Buchstabe „A“ kann auch für Menschen mit Behinderungen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf gemäß dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten hinzugefügt werden.
9.Ein QR-Code oder andere mögliche digitale Merkmale, die elektronische Mittel zur Prävention von Betrug verwenden, sind nach Annahme der in Artikel 7 Absatz 7 Buchstabe a genannten delegierten Rechtsakte hinzuzufügen. Die digitalen Merkmale auf der physischen Version des Ausweises können mehr personenbezogene Daten enthalten als die Daten, die auf der physischen Version gemäß diesem Anhang vorgesehen sind. Der Zugang zu diesen Daten ist jedoch auf Behörden der ausstellenden Mitgliedstaaten und nur auf befugte Nutzer beschränkt. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679.
10.Eintragungen werden in englischer Sprache sowie in einer oder mehreren Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats abgefasst. Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, diese Eintragungen in einer anderen Landessprache abzufassen als Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch, so tut er dies unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Anhangs. Fasst ein Mitgliedstaat Eintragungen auf Bulgarisch oder Griechisch ab, so erstellt er eine Fassung des Ausweises, die lateinische Buchstaben verwendet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang I DIR_2024_2841 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang I DIR_2024_2841 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.