ErwGr. 15

DIR_2024_2841 · zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen

Personen mit einem anerkannten Behindertenstatus oder einem Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung sind bei Reisen oder Aufenthalten für eine kurze Zeit in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzstaat dagegen regelmäßig mit erheblichen Schwierigkeiten und Hindernissen konfrontiert, Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen in Anspruch zu nehmen, wenn ihr Behindertenstatus oder ihr Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung in dem Mitgliedstaat, in den sie reisen oder den sie besuchen, nicht anerkannt wird und wenn sie nicht im Besitz einer Behindertenbescheinigung, eines Behindertenausweises oder eines anderen förmlichen Dokuments sind, mit dem ihr Behindertenstatus oder ihr Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung im Aufnahmemitgliedstaat anerkannt wird. Insbesondere Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen stoßen oft auf besondere Schwierigkeiten, wenn sie auf Reisen oder beim Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat ihre Behinderung nachweisen müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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