ErwGr. 28

DIR_2024_2841 · zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen

Beispiele für Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen sind freier Eintritt, ermäßigte Tarife, ermäßigte Maut- oder Benutzungsgebühren für gebührenpflichtige Straßen, Brücken oder Tunnel, vorrangiger Zugang, Zugang zu Zonen mit Verkehrsbeschränkungen und Fußgängerzonen, vorrangige Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln, ausgewiesene und barrierefreie Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln, Parks und anderen öffentlichen Bereichen, barrierefreie Sitzplätze bei kulturellen oder öffentlichen Veranstaltungen, persönliche Assistenzkräfte, Assistenztiere, etwa Blinden- oder Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit Sehbehinderungen, Hilfe am Strand beim Hineingehen ins Wasser, Unterstützung, z. B. Zugang zu Unterlagen in Braille-Schrift, Audioguides oder Gebärdendolmetschen, Bereitstellung von Hilfsmitteln oder Assistenz, Ausleihen eines Rollstuhls, Ausleihen eines schwimmenden Rollstuhls, Beschaffung von Touristeninformationen in barrierefreien Formaten und Nutzung eines Elektromobils auf Straßen oder eines Rollstuhls auf Fahrradwegen ohne Bußgeld. Zu den Beispielen für Parkbedingungen und Stellplätze gehören kostenlose und breitere oder reservierte Parkplätze sowie der Zugang zu Gebieten wie z. B. emissionsarmen Zonen, in denen der Verkehr gemäß nationalen Rechtsvorschriften auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist. Bei Personenverkehrsdiensten im Luft-, Schienen-, Schiffs- oder Busverkehr können — zusätzlich zu den Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die Menschen mit Behinderungen angeboten werden — Assistenztiere, etwa Blinden- oder Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit Sehbehinderungen, persönliche Assistenzkräfte, Gebärdensprachdolmetschern oder andere Personen, die Personen mit Behinderungen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität begleiten oder unterstützen, kostenlos oder zu einem herabgesetzten Preis reisen oder, sofern praktisch durchführbar, neben der Person mit Behinderungen, die sie begleiten oder unterstützen, sitzen. Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten oder unterstützen, werden von den Menschen mit Behinderungen selbst oder von deren rechtlichem Betreuer benannt und können je nach den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen auch kurzfristig wechseln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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