Art. 1 – Gegenstand

DIR_2024_3019 · über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser festgelegt, um die Umwelt und die Gesundheit im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ zu schützen und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen schrittweise auf ein nachhaltiges Niveau zu reduzieren, die Energiebilanz der mit der Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser verbundenen Tätigkeiten zu verbessern und einen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu leisten. Sie enthält zudem Vorschriften für den Zugang zur Sanitärversorgung für alle, die Transparenz des kommunalen Abwassersektors, die regelmäßige Überwachung einschlägiger Parameter der öffentlichen Gesundheit im kommunalen Abwasser und die Umsetzung des Verursacherprinzips.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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