ErwGr. 15

DIR_2024_3019 · über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Einleitungen in Hochgebirgsregionen, d. h. Gebieten über 1 500 m über dem Meeresspiegel, und kleineren Siedlungsgebieten mit weniger als 2 000 EW in Regionen mit kaltem Klima und einer durchschnittlichen vierteljährlichen Temperatur von weniger als 6 oC im Zulauf, wo aufgrund niedriger Temperaturen eine wirksame biologische Behandlung schwierig ist, sollten einer weniger gründlichen Behandlung als einer Zweitbehandlung unterzogen werden können, sofern anhand eingehender Untersuchungen nachgewiesen wird, dass diese Einleitungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben. Auch bei Einleitungen in tiefe Meeresgewässer durch kleinere Siedlungsgebiete mit weniger als 150 000 EW, die sich in weniger dicht besiedelten Gebieten in äußerster Randlage mit weniger als 275 000 Einwohnern mit schwierigen Reliefbedingungen wie steilen Hanglagen befinden und die ihr kommunales Abwasser in tiefe Gewässer im offenen Meer einleiten, wo dieses eingeleitete kommunale Abwasser im aufnehmenden Gewässer stark verdünnt wird, sollte diese Ausnahme angewandt werden können. Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten und eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt und die menschliche Gesundheit im gesamten Unionsgebiet sollte diese Ausnahmeregelung jedoch auf 20 Jahre begrenzt sein — dies ist der Zeitraum, der benötigt wird, um die verbleibenden kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in den Gebieten, wo eine Zweitbehandlung möglicherweise schwieriger ist, Schritt für Schritt für die Anwendung von Zweitbehandlungen aufzurüsten. Diese Ausnahme sollte gewährt werden, sofern anhand eingehender Untersuchungen nachgewiesen wird, dass diese Einleitungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben und bei den aufnehmenden Gewässern die Einhaltung von anderem einschlägigen Unionsrecht wie der Richtlinie 2000/60/EG, 2006/7/EG (8), oder 2008/56/EG (9) des Europäischen Parlaments und des Rates nicht beeinträchtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 15 DIR_2024_3019 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 15 DIR_2024_3019 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.