ErwGr. 16

DIR_2024_3100 · zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

Um die Leistung der Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, weiter zu verbessern und gleiche Ausgangsbedingungen für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist eine Zertifizierung der Qualität der Verwaltungsverfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO- oder gleichwertigen Normen erforderlich. Sie sollte für die mit Besichtigungen, Flaggenstaat-Inspektionen, Audits, Kontrollen und Zeugniserteilung befassten operativen Teile der Tätigkeiten der Verwaltung gelten, für die der Mitgliedstaat als Flaggenstaat verantwortlich ist, sowohl national (Erstregister) als auch international (Zweitregister). Darüber hinaus sollten alle einschlägigen Tätigkeiten — einschließlich der Einzelheiten der Zuständigkeiten, der Befugnisse, und der wechselseitigen Beziehungen von Personen und der Berichterstattungs- und Kommunikationsmittel — aller Personen, die für Flaggenstaaten Besichtigungen oder Inspektionen durchführen oder daran beteiligt sind, sowie aller sonstigen an der Durchführung von Inspektionen mitwirkenden Personen, die nicht ausschließlich für die zuständige Behörde des Mitgliedstaats tätig sind und die an der Durchführung von Überprüfungen, die keine vorgeschriebenen Besichtigungen oder Flaggenstaat-Inspektionen sind, mitwirken können, präzisiert werden. Mit Hilfe des Qualitätsmanagementsystems sollte sichergestellt werden, dass die Aufgaben, die anerkannten Organisationen im Rahmen der Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) übertragen werden, im Einklang mit den Anweisungen des Flaggenstaats durchgeführt werden, und es sollte die hierzu erforderlichen Kontrollmaßnahmen einschließen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte der betreffenden Personen im Zusammenhang mit den von ihnen auszuführenden Tätigkeiten zu vermeiden, damit die Unabhängigkeit dieser Personen gewährleistet ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 16 DIR_2024_3100 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 16 DIR_2024_3100 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.