ErwGr. 13

DIR_2024_3100 · zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

Die Einrichtung und Entwicklung einer elektronischen Datenbank, die wesentliche Informationen über Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, enthält und die Möglichkeit bietet, elektronische Zeugnisse auszustellen, sollte zu einem verstärkten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten beitragen. Die Entwicklung einer gemeinsamen und einheitlichen Datenbank für die Ausstellung elektronischer Zeugnisse, einschließlich der Instrumente zur Überprüfung ihrer Gültigkeit, würde einen spürbaren Durchbruch bei der Digitalisierung des Seeverkehrs in der Union erleichtern und dazu beitragen. Eine solche Datenbank würde den operativen Bedarf ihrer Nutzer unterstützen, insbesondere jener Mitgliedstaaten, die nicht in der Lage waren, ihre eigenen Systeme für elektronische Zeugnisse zu entwickeln, und würde zudem zu einer effizienteren Nutzung der verfügbaren begrenzten Ressourcen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.12.2024

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