ErwGr. 17

DIR_2024_3101 · zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen

Hat ein Mitgliedstaat den Verdacht, dass ein Schiff, das sich freiwillig in seinem Hafen oder einem Vorhafen aufhält, eine illegale Einleitung vorgenommen hat, sollte eine angemessene Inspektion durchgeführt werden, um die Umstände festzustellen. Um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Inspektion solcher Schiffe gemäß der Richtlinie 2005/35/EG zu unterstützen, enthält Anhang I der Richtlinie 2005/35/EG eine indikative Liste von Unregelmäßigkeiten oder Informationen, die die zuständigen Behörden bei der Entscheidung, ob ein Schiff als verdächtig anzusehen ist, im Einzelfall berücksichtigen sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.12.2024

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